Solarstromvergütung

Seit dem 1.1.2023 wurde die Solarstromvergütung ins Modell der Direktvermarktung überführt und hat zu einigen Fragen unserer Kundinnen und Kunden geführt. Daher haben wir ausführliche Informationen zum Thema Solarstromvergütung für Sie bereitgestellt.

Der Anlass für die Überführung ins Direktvermarktungsmodell hat die Revision des Energieeffizienz-Gesetzes und -Verordnung geschaffen, in dem festgelegt wird, dass neue PV-Anlagen und bestehende Marktanlagen ab dem 1.1.2023 nach marktorientierten Preisen, die sich nach den Grosshandelspreisen der Energiebörse in Leipzig richten, vergütet werden. Das bedeutet, dass die Vergütung für die Photovoltaikproduktion nach aktuellen Börsenpreisen in 15-Minuten Schritten berechnet und nach den jeweiligen Zahlungsmodalitäten (monatlich oder quartalsweise) von den LKW vergütet werden. PV-Besitzer/innen erhalten somit den aktuellen Preis, den Ihre Anlage zum jeweiligen Zeitpunkt der Einspeisung an der Börse erzielt hat.

Die berechneten Messdaten, Börsenpreise und Vergütungen werden auf energieportal.li veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Wer sich auf energieportal.li registriert, hat Einsicht über die eigene PV-Produktion, deren Marktwert und damit verbundenen Erträge, den Stromverbrauch und die Rechnungen.

Mehr erfahren
nachOben