Grundelement des Modells ist – neben einer Investitionsförderung der Selbstversorgung – auch die Abnahme- und Vergütungspflicht der produzierten Energie durch die NetzbetreiberIn. So können die Anlagenbetreiber zum einen im Eigenverbrauchsmodell den Strom selber brauchen. Weiters haben sie die Möglichkeit, den überschüssigen Strom mit einer festen Einspeisevergütung von 10 Rp/kWh in das öffentliche Netz einzuspeisen.
Ab 15. Juni 2018 kann anstelle der Einspeisevergütung ein höherer Satz für die Investitionsförderung gewählt werden. Zudem ist für vertikal ausgerichtete Anlagen (Fassaden und ähnliches) eine höhere Investitionsförderung plus eine feste Einspeisevergütung möglich.
Landesförderung
Modell 1
Investitionsbeitrag über CHF 400.- pro kWp installierte elektrische Leistung. Einspeisevergütung für die ins Netz gespeiste Energie über 10 Jahre mit CHF 0.10/kWh fixiert.
Modell 2
Investitionsbeitrag über CHF 650.- pro kWp installierte elektrische Leistung. Einspeisevergütung für die ins Netz gespeiste Energie zu aktuellem Börsenpreis (EEX). Verzicht auf eine fixierte Einspeisevergütung auf 10 Jahre.
Modell 3
Investitionsbeitrag über CHF 750.- pro kWp installierte elektrische Leistung für vertikale ausgerichtete Photovoltaikanlagen (Fassadenanlagen). Die Anlage muss aber mit einem speziellen Optimierungstool ausgerüstet sein. Einspeisevergütung für die ins Netz gespeiste Energie zu aktuellem Börsenpreis (EEX). Verzicht euf eine fixierte Einspeisevergütung auf 10 Jahre.
Gemeindeförderung
Unabhängig vom gewählten Modell der Landesförderung erhalten Sie von den meisten Gemeinden eine Förderung von 100 Prozent der Landesförderung bis maximal CHF 10'000.- oder CHF 400.- pro kWp bis zur Höchstgrenze von CHF 10'000.-