Neubauten
Das Netzanschlussgesuch ist – zusammen mit dem Baugesuch – bei der zuständigen Baubehörde (Amt für Bau und Infrastruktur) einzureichen. Die Gebäudeerschliessung umfasst den Anschluss des Gebäudes an das Kommunikationsnetz. Die Anschlussleitung endet im Hausanschlusskasten, welcher gleichzeitig die Schnittstelle zur Gebäudeverkabelung bildet. Bei einem Neuanschluss werden dem Hausbesitzer einmalig CHF 2'900 exkl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Weitere Details finden Sie im Download Bereich.