Netznutzung

Der Netznutzungspreis, auch als Netznutzungstarif bekannt, ist eine Gebühr, die Verbraucher für die Nutzung des elektrischen Verteilnetzes zahlen. Er deckt die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Infrastruktur und sorgt dafür, dass das Netz zuverlässig funktioniert. Der Netznutzungspreis ist somit eine wichtige Grundlage für eine sichere und stabile Energieversorgung, die zukünftige Erweiterungen ermöglicht.

Die aktuellen Netznutzungspreise, die Hoch- und Niedertarife unterscheiden, stammen aus einer Zeit, in der nachts ein Überangebot an Energie bestand und die Verbraucherspitzen in der Mittagszeit lagen. In der heutigen Zeit hat sich die Lage jedoch gewandelt. Durch den Ausbau von Photovoltaikanlagen sind die Produktionsspitzen angestiegen und verlaufen unregelmässiger, da die Stromerzeugung stark von der Sonneneinstrahlung abhängt. Zudem hat der zunehmende Wechsel zu nachhaltiger Elektromobilität und der Ausbau von Wärmepumpen zu einem höheren Stromverbrauch und höheren Leistungsspitzen geführt, was besonders im Winter zu einer angespannteren Stromsituation beiträgt. Diese Entwicklung wird den Sommerüberschuss und Wintermangel in Zukunft weiter verstärken.

Mit den neuen Netznutzungspreisen wird die Unterscheidung im Arbeitspreis (kWh) zwischen Hoch- und Niedertarif während Tag- und Nachtzeiten durch eine Hochlastzeit während der Winterzeit ersetzt. Somit wird beispielsweise ein Anreiz gegeben, den Solarstrom tagsüber effizienter zu nutzen.

Zusätzlich wird bei Kunden mit einem Jahresbezug ab 15'000 kWh oder Rücklieferung ein Leistungspreis (kW) eingeführt, um Anreize zu schaffen, die Netzauslastung durch hohe Leistungsspitzen zu reduzieren. Mit dem neuen Leistungspreis wird der Netznutzungspreis nicht nur auf der Grundlage der verbrauchten Kilowattstunden (kWh) ermittelt, sondern auch auf der maximal genutzten Leistung in Kilowatt (kW) je Monat. Netznutzer sollen dazu motiviert werden, ihren Verbrauch besser zu steuern und Lastspitzen zu vermeiden, was zu einer gleichmässigeren Auslastung des Verteilnetzes führt. Somit trägt der Leistungspreis zu einer ausgewogeneren Verteilung der Netzkosten bei. Nutzer, die mehr Kapazität in Anspruch nehmen, tragen entsprechend höhere Kosten. Bei Kunden mit einem Jahresbezug bis 15'000 kWh ohne Rücklieferung wird aktuell aus technischen Gründen anstatt des Leistungspreises ein Grundpreis angewendet.

Was ist Leistung in kW und Arbeit in kWh?

Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Netznutzungspreis?

Kundengruppen (gültig ab 1.1.2025)

Kunden mit Jahresbezug bis 15'000 kWh ohne Rücklieferung (Kundengruppe 1): Diese Netznutzungspreise gelten für Kunden mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene, einem jährlichen Strombezug unter 15'000 kWh und ohne eine Rücklieferung von Strom in das Netz.

Kunden mit Jahresbezug ab 15'000 kWh oder Kunden mit Rücklieferung (Kundengruppe 2): Diese Netznutzungspreise gelten für Kunden mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene, einem jährlichen Strombezug über 15'000 kWh oder für Kunden mit einer Rücklieferung von Strom in das öffentliche Netz bzw. einer Energieerzeugungsanlage.

Kunden mit Direktleitung (Kundengruppe 3): Diese Netznutzungspreise gelten für Kunden mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene und für Kunden, die Beiträge an den Direktleitungsbau entrichtet haben.

Kunden mit Anschluss auf Mittelspannung (Kundengruppe 4): Diese Netznutzungspreise gelten für Kunden mit Netzanschluss auf der Mittelspannungsebene.

Öffentliche Beleuchtung (Kundengruppe 5): Diese Netznutzungspreise gelten für den Anschluss der öffentlichen Beleuchtung mit einem Netzanschluss auf der Niederspannungsebene. Das Netz der öffentlichen Beleuchtung selbst ist nicht Teil des Verteilnetzes.

Pauschalanlagen (Kundengruppe 6): Diese Netznutzungspreise gelten für Pauschalanlagen mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene. Pauschalanlagen sind beispielsweise beheizbare Verkehrsspiegel, beleuchtete Signalisation, Lichtsignalanlagen, Verkehrszähler, Verstärkerkabinen usw. ohne eigene Messanlage. Über die Anwendung dieses Tarifs entscheiden die LKW.

Temporäre Anlagen (Kundengruppe 7): Diese Netznutzungspreise gelten für den Betrieb von temporären Anlagen für Bauprovisorien und für Anlässe (Feste, Schausteller etc.) mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene.

Ersatzversorgung (Kundengruppe 8): Verfügen Kunden mit einem bestehenden Netzzugang im Verteilnetz der LKW über keinen gültigen Energieliefervertrag bzw. der Energielieferant fällt aus oder die Kunden können keiner Bilanzgruppe zugeordnet werden, versorgen die LKW diese Kunden vorübergehend im Sinne einer Ersatzversorgung.

Befreiung der Netznutzung (Kundengruppe 9): Energieerzeuger zahlen keine Netznutzung für ins Verteilnetz eingespeisten Strom. Ebenso sind Betreiber von der Netznutzung befreit, wenn ein Elektrizitätsbezug aus dem Verteilnetz für den Eigenbedarf von Kraftwerken, für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken sowie für Batteriespeicher ohne Endverbrauch erfolgt. Das Netznutzungsentgelt für die Kundengruppe entfällt, sofern die Ein- und Ausspeisung in das öffentliche Netz am selben Ort erfolgt. Es sind einzig die anwendbaren Preise für die Messstelle zu entrichten.

Gebühren und Dienstleistungen (gültig ab 1.1.2025)

Für die Rechnungsstellung, das Messwesen oder andere Dienstleistungen können Gebühren anfallen. Gebühren für den Rechnungsversand per Post fallen ab dem 1. Juli 2025 an.

Technische Betriebliche Bestimmungen (TBB)

Die LKW als Netzbetreiber gewährleisten unter Anwendung der „Technischen Betrieblichen Bestimmungen" (TBB) den Betrieb, die Wartung sowie den Ausbau ihres Netzes und der Verbindungsleitungen mit anderen Netzen, einschliesslich der Schaffung zusätzlicher Ein- und Ausspeisepunkte.

Die TBB enthalten zusätzlich zu den verschiedenen Rechtsgrundlagen und Normen auch die weiteren technischen Vorschriften, welche die Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb der an das Netz angeschlossenen Anlagen festlegen.

FAQs zu den Netznutzungspreisen

Stromkundendienst

Montag bis Donnerstag
08.00 – 11.45 Uhr und
13.30 – 17.00 Uhr

Freitag
08.00 – 11.45 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr


T +423 236 02 02
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