Grundelement des Modells ist – neben einer
Investitionsförderung der Selbstversorgung – auch die Abnahme- und
Vergütungspflicht der produzierten Energie durch die NetzbetreiberIn. So
können die Anlagenbetreiber zum einen im Eigenverbrauchsmodell den
Strom selber brauchen. Der überschüssige Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, wird durch den Netzbetreiber (LKW) zu Marktpreisen vergütet (Art.17, EEG).
Landesförderung:
PV-Anlagen auf bestehenden Dächern und dachunabhängigen Anlagen
Investitionsbeitrag
über CHF 650.- pro kWp installierte elektrische Leistung.
Einspeisevergütung für die ins Netz gespeiste Energie zu aktuellem
Börsenpreis (EEX).
PV-Anlagen bei Dachflächen von Neubauten
Investitionsbeitrag über CHF 500.- pro kWp installierte elektrische Leistung. Einspeisevergütung für die ins Netz eingespeiste Energie zu aktuellen Börsenpreisen (EEX).
Fassadenanlagen und ähnliches
Investitionsbeitrag
über CHF 750.- pro kWp installierte elektrische Leistung für vertikale
ausgerichtete Photovoltaikanlagen (Fassadenanlagen). Einspeisevergütung für die ins Netz gespeiste Energie zu aktuellem
Börsenpreis (EEX).
Gemeindeförderung
Sie erhalten von den meisten
Gemeinden eine Förderung von 100 Prozent der Landesförderung bis maximal
CHF 10'000.-.